Aufsichtsrat / Beirat
Aufgaben eines Beirats oder Aufsichtsrats für Digitalisierung
- die Entwicklung neuer Geschäftsideen
- die Entscheidung strategisch wichtiger Meilensteine
- die Begleitung der Veränderungsprozesse im Unternehmen
- das schnelle Erkennen wie sich große Transformationsprojekt entwickeln (droht ein Schiefstand oder gibt es Engpässe?)
- Notwendige Restrukturierungen können schnell angestoßen werden
Konzerne leisten sich oft einen Chief Digital Officer (CDO). Für mittelständische Unternehmens ist das oft nicht tragfähig. Ein Beirat oder Aufsichtsrat kann einen CDO nicht im operativen Geschäft ersetzen, kann aber sehr wohl die strategischen Leitlinien und das Monitoring der Maßnahmen sowie das Sparring zur Geschäftsführung übernehmen. Daher ist ein Beirat für Digitalisierung für KMUs ein wertvoller Weg, um das Thema Digitalisierung strategisch klug voranzutreiben.
Der Mehrwert eines Beirats oder Aufsichtsrats für die Digitalisierung
Die echten Mehrwerte eines Beirates für Digitalisierung in Ihrem Unternehmen im Blickpunkt:
- Sparringspartner für Geschäftsführung, Gesellschafter und Aufsichtsgremien
- Konstruktive Kritik zu allen Themen rund um Digitalisierung, IT und digitaler Veränderung
- ein Beirat schützt damit auch gegen Betriebsblindheit und mögliche Fehleinschätzungen
- Schwache Digital-Kompetenzen im Management können durch einen Beirat für Digitalisierung sehr gut kompensiert werden
- Der Beirat kann ein gut funktionierendes Netzwerk mit erfahrene Digital- und IT-Experten mitbringen und damit Türen schnell öffnen und Kosten sparen
- Der Beirat dient als Lotse für Digitalisierung in Ihrem Unternehmen
Verantwortlichkeiten als Aufsichtsrat oder Beirat
Die Funktionen eines Beirates hängen von der Unternehmenssituation ab. Ausschlaggebend ist z. B., ob das Unternehmen einen Gesellschafter oder mehrere Gesellschafterstämmen hat und aus einem Stamm der Geschäftsführer stammt. Maßgeblich ist auch, ob sich das Unternehmen im Generationswechsel, in der Krise oder in einer Wachstumsphase befindet. Im Kern unterscheidet man drei Funktionen:
- Beratung: Der Beirat bzw. der Aufsichtsrat für die Digitalisierung wird als Berater und Impulsgeber für das Unternehmen tätig. In der Regel wird er mit Spezialisten aus den Bereichen Finanzierung, Recht und Unternehmern besetzt. Zudem ist die Besetzung mit einem Branchen-Kenner, einem Experten für IT und ggf. einen Manager mit Erfahrung zur Krisenbewältigung empfehlenswert. Führungskräfte und Manager aus dem Tagesgeschäft sollten kein Mitglied im Beirat werden, da ihnen die für einige Fragen die Distanz und Unabhängigkeit fehlt.
- Kontrolle: Sind mehrere Gesellschaften vorhanden, wobei einer den Geschäftsführer stellt, oder ist ein Fremdgeschäftsführer eingesetzt, wird einem Beirat häufig eine Kontrollfunktion zugewiesen. Er kann innerhalb bestimmter Grenzen sogar die Aufgaben der Gesellschafterversammlung einer GmbH wahrnehmen, z. B. Feststellung der Jahresabschlüsse. Typisch sind hierbei auch Zustimmungslisten. Der Geschäftsführer kann dann beispielsweise ein neues Geschäftsfeld nur mit Zustimmung des Beirates eröffnen.
- Moderation: Für viele Familienunternehmen ist die Moderationsfunktion eines Beirates von großem Nutzen. Der Beirat kann als Moderator der verschiedenen Gesellschafterstämme und Generationen fungieren und damit auch das Management bei widerstreitenden Gesellschafterinteressen zum Wohle des Betriebs unterstützen. Er kann sich dabei auch als als neutrales Gremium zur Auswahl eines geeigneten Nachfolgers erweisen.
Anfrage als Beirat oder Aufsichtsrat
Wenn Sie einen erfahrenen Beirat bzw. Aufsichtsrat für die Digitalisierung suchen, dann schicken Sie mir eine kurze Email oder rufen Sie mich einfach an (05443-9989920).Ich freue mich von Ihnen zu hören und stehe Ihnen gerne als Lotse für die Digitalisierung zur Verfügung.